Düsseldorf: ansteigende Neuinfektionen - Neue Corona-Variante XFG

Düsseldorf: ansteigende Neuinfektionen - Neue Corona-Variante XFG "Frankenstein"

30 Okt 2025

Düsseldorf - Mit Stand 30.10.25 wurde - seit dem 03.03.2020 - bei insgesamt 283.507(+11) Düsseldorferinnen und Düsseldorfern eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert. 1.239(+0) Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert waren, sind bisher in Düsseldorf gestorben.

Seit dem Beginn der Corona-Pandemie haben sich die SARS-CoV-2-Viren stetig verändert. Aktuell rückt eine neue Variante namens XFG "Frankenstein" in den Fokus. XFG ist eine Mischung aus den beiden früheren Omikron Unterlinien LF.7 und LP.8.1.2. XFG wird in Deutschland und Europa zumehmend dominierend. Unter den XFG-Begleitsymptomen sind starke Halsschmerzen und Befall der oberen Atemwegen neu. Der Verlauf ist bis jetzt relativ mild.
Zur Prävention gelten weiterhin die allgemeinen Maßnahmen, die sich bei früheren Varianten bewährt haben: tragen von Masken in Innenräumen, besonders bei schlechter Belüftung, regelmäßiges Händewaschen, Abstandhalten in großen Menschenmengen und regelmäßige Schnelltests bei Symptomen oder nach Kontakt mit infizierten Personen.

Die sogenannte 7-Tages-Inzidenz steigt am 30.10.25 in Düsseldorf auf 5,2(vorher:3,8) - dieser Wert gibt die Zahl der bekannt gewordenen Infektionen in den letzten 7 Tagen pro 100000 Einwohner an.
Die 7-Tages-Inzidenz des Landes Nordrhein-Westfalen stagniert bei 4,6(30.10.25).
Die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen für Deutschland stagniert bei 6,7(30.10.25).

Corona-Schutzmaßnahmen sind abgelaufen
Seit dem 7. April 2023 ist der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen abgelaufen. Das heißt: Die letzten noch verbliebenen Maßnahmen sind weggefallen – wie das Tragen einer FFP2-Maske beim Besuch eines Krankenhauses oder Pflegeheimes. Bis 7. April hatten die Länder zudem die Möglichkeit, über die bundesweiten Maßnahmen hinaus weitere Regelungen anzuordnen – wie etwa die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Ziel war, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Diese Regelung war auch im Infektionsschutzgesetz § 28b festgeschrieben. Mit Auslaufen des rechtlichen Rahmens für die Maßnahmen ist sie wie die bundesweite Regelung zum 7. April weggefallen.

Anmerkung: Bei der Interpretation der aktuellen Fallzahlen ist zu beachten, dass es aufgrund von Wochenenden, Feiertagen, Ferien und der abgelaufenen Test- und Meldepflicht zu einer erhöhten Untererfassung der Fälle und einem erhöhten Verzug in der Bearbeitung der vorhanden Daten kommen kann!

Quelle-Archivfoto: Landeshauptstadt Düsseldorf-RKI/Lammert

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